Visabestimmungen

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise, sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.

Das seit 01.06.2007 gültige EU – Russland - Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise zu diesem Abkommen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Botschaft Moskau.

Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums. Vor dem 17.10.2007 ausgestellte Visa sind laut Mitteilung des hierfür zuständigen Föderalen Migrationsdienstes von der Neuregelung nicht betroffen. Der Botschaft sind aber Einzelfälle bekannt geworden, in denen es trotzdem zu Problemen kam.

Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig, in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes,  über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort) beim Föderalen Migrationsdienst am Ort der Registrierung beantragt werden.

Quelle: Auswätiges Amt (http://www.auswaertiges-amt.de)

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