Einreisebestimmungen nach Russland

Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Hamburg, Bonn, München, Frankfurt-am-Main oder Leipzig rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.

Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

Die Informationen wurden der offiziellen Seite der russischen Botschaft entnommen.

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