Zollbestimmungen

Um Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Überschreitung der Staatsgrenze der Russischen Föderation zu vermeiden, haben wir für Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.Gebührenfrei darf man 2 l Alkoholgetränke (einschließlich Bier), 200 Stück Zigaretten, 50 Stück Zigarren, 250 g Tabak, 250 g Schwarzkaviar mitnehmen.

Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden: In diesem Falle sollten Sie eine Zollerklärung / Zolldeklaration ausfüllen und den roten Zollkorridor benutzen. Lassen Sie sich bitte beim Zoll Ihre Zollerklärung abstempeln und bewahren Sie das Dokument während Ihres Aufenthaltes in Russland sorgfältig auf. Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden.

Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD muss deklariert werden, (Benutzung des roten Zollkorridors). Bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zollerklärung oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen.
Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) ist strafbar.

Kraftfahrzeuge

Bei der Einreise mit Pkw muss folgendes beachtet werden: alle Unterlagen (Führerschein, Fahrzeugbrief etc.) müssen im ORIGINAL mitgenommen werden. Die Nicht-Eigentümer können mit Vollmacht reisen, es ist jedoch davon abzuraten, da die deutschen Dokumente nicht immer akzeptiert werden. Weiterhin muss an der Grenze eine Einfuhrerklärung / Zollerklärung ausgefüllt und eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Die grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Die Versicherungskosten sind von der PS-Stärke und der Aufenthaltsdauer abhängig (z.B. für ein 100 PS-Auto und 2 Wochen – ca. 40 Euro).

Bei der Zollabfertigung erhalten Sie dann die Zolleinfuhrbescheinigung, die auf 14 Tage beschränkt ist. Wenn ein längerer Aufenthalt geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich.

Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung  kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Quelle: Auswärtiges Amt, 13.01.2009

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